Allgemeine Garantiebestimmungen

1. Eine Garantie gewährt die Fr. Dähmlow GmbH & Co. KG, im folgenden Dähmlow Online-Shop genannt, nur dort, wo sie im Angebot ausdrücklich angegeben ist. Wenn und soweit dort nicht anders geregelt, bezieht sich die Garantie auf die UV-Beständigkeit der Ware, gilt die Garantie in allen Ländern, für die der Dähmlow Online-Shop den Versand anbietet, und beträgt die Dauer der Garantie die im Angebot angegebenen Jahre ab Rechnungsdatum.
 
2. Ein Garantiefall liegt vor, wenn innerhalb der Garantiezeit eine garantierte Beschaffenheit fehlt bzw. eine garantierte Haltbarkeit verloren geht.
 
3. Ein Garantiefall ist in Textform geltend zu machen bei:
       
        Fr. Dähmlow GmbH & Co. KG
        Dähmlow Online-Shop 
        Friedrich-Wöhler-Str. 39
        24536 Neumünster
 
Der Kunde kann Rechte aus der Garantie nur herleiten, wenn er sie innerhalb der Garantiezeit geltend macht. Er hat Anspruch auf eine unverzügliche Eingangsbestätigung in Textform.
 
4. Der Dähmlow Online-Shop behält sich vor, die gerügte Ware zu prüfen oder prüfen zu lassen und hierfür den Kunden um Einsendung der Ware zu bitte. Liegt ein Garantiefall vor, erstattet der Dähmlow Online-Shop dem Kunden dessen notwendige Kosten für die Einsendung der Ware.
 
5. Liegt ein Garantiefall vor, kann der Dähmlow Online-Shop nach seiner Wahl neue Ware liefern oder den Kaufpreis erstatten. Weitergehende als die hier geregelten Ansprüche des Kunden sind von der Garantie umfasst.
 
6. Dem Kunden steht selbstverständlich auch die Gewährleistung für Sachmängel nach §§437 ff BGB (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) unter den gesetlichen Voraussetzungen zu. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bestehen selbstständig neben einer von der Dähmlow Online-Shop gewährten Garantie und werden von ihr nicht eingeschränkt.
 
7. Unberührt bleiben außerdem etwaige Herstellergarantien. Herstellergarantien sind in den Angeboten vom Dähmlow Online-Shop als solche bezeichnet. Der Kunde kann sie nur gegenüber dem Hersteller selbst geltend machen.